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Ihr Rettungshubschrauber aus Kassel
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Regierungspräsidium Gießen

 
 
 
 

Die Trägerschaft in den Bundesländern ist unterschiedlicher Natur. Vom Land Hessen z.B. wurde das Regierungspräsidium Gießen hierfür beauftragt und übernimmt als Rettungsdienstträger die Organisation der Luftrettung in Hessen , z.B. durch Zwischenfinanzierung der Rettungshubschrauber Christoph 7 in Kassel und Christoph 2 in Frankfurt/M., die Kostenabwicklung und Verhandlung der laufenden Kosten mit den zuständigen Krankenkassen, sowie die Fachaufsicht für den Dienstbetrieb der Stationen.

Zudem betraut das zuständige Dezernat verschiedene Leistungserbringer mit der Durchführung der Luftrettung, wie z.B. in Kassel das Rote Kreuz Krankenhaus mit der Gestellung der Notärztinnen und Notärzte, die Rettungsdienst gGmbH des Deutschen Roten Kreuzes Kassel mit der Gestellung der Rettungsassistenten.

Die Einsatzdisposition von Christoph 7 übernimmt - auf Anforderung der örtlich zuständigen Leitstelle - die Leitfunkstelle Kassel, die von der Feuerwehr Kassel personell besetzt wird.

Aufgaben Luftrettung im RP Gießen

Rechtsgrundlage für die Luftrettung ist das Hess. Rettungsdienstgesetz (HRDG) sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen (z. B. Notarztverordnung, Betriebsverordnung, Zentrale Leitstellen, Besondere Gefahrenlagen). Daneben sind die luftfahrtrechtlichen Vorgaben (z. B. Luftverkehrsgesetz, Luftbetriebsordnung) und bundes- und europaweite DIN-Vorschriften sowie angrenzende Rechtsgebiete (z. B. Kassen-, Gebühren-, Beitreibungsrecht) zu beachten. Weiterhin stellen der Rettungsdienstplan und der Fachplan Luftrettung wichtige Arbeitsgrundlagen dar. Träger der Luftrettung ist das Land Hessen. Es kann sich zur Aufgabenerfüllung Dritter bedienen. Ermächtigungsgrundlage für die Aufgabenerledigung beim Regierungspräsidium Gießen ist neben § 4 Abs. 5 HRDG, die hierzu am 23.06.1999 erlassene Durchführungsverordnung des Hessischen Sozialministeriums sowie das Erste Gesetz zur Verwaltungsreform vom 20.06.2002. Die Aufgaben der Luftrettung im Regierungspräsidium Gießen lassen sich in die fünf Bereiche Planung, Durchführung, Aufsicht, Verwaltung und Finanzierung der RTH-Stationen Frankfurt und Kassel sowie Einsatzabrechnung darstellen.

Durch rettungsdienstrechtliche Vorgaben ist der Aufgabenträger (in der Luftrettung das Land Hessen) zur Planung verpflichtet. Ein Ergebnis der Planung ist der Fachplan Luftrettung, der erstmals am 01.02.2002 in Kraft gesetzt wurde und mindestens nach 4 Jahre fortzuschreiben ist. Im Fachplan Luftrettung wird die Durchführung der Notfallversorgung mit Luftrettungsmitteln in Hessen geregelt. Insbesondere werden die Aufgaben der Luftrettung beschrieben, Standorte festgelegt sowie die Anforderungen an die Leistungserbringer, die Rettungsmittel und das Einsatzpersonal vorgegeben. Dies schließt das Sammeln und die Bewertung von Einsatzdaten mit ein. Ferner gehört die Beratung anderer Rettungsdienstträger (Bodenrettung) hinsichtlich planungsrelevanter und einsatztaktischer Schnittpunkte zu der Aufgabenstellung des Regierungspräsidiums. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die Erstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Politik.

Eine wesentliche Aufgabe bei der Durchführung der Luftrettung ist die Leitung des Fachbeirates Luftrettung durch das Regierungspräsidium. Dieses Gremium unterstützt das Regierungspräsidium bei seiner Aufgabenerledigung. Er setzt sich aus Vertretern der Leistungserbringer (Luftfahrtunternehmen, Hilfsorganisationen sowie BPOLFLS Mitte), der Kostenträger, des Sozialministeriums und des Regierungspräsidiums zusammen. Temporär werden andere Behörden (Luftverkehrsbehörde, Gesundheits- und Untersuchungsämter, Brand- und Katastrophenschutz) oder die beteiligten Kliniken hinzu gezogen. Die Ergebnisse des Fachbeirates haben unmittelbare Auswirkungen (Erlasse, Verordnungen, Dienstanweisungen) auf die tägliche Arbeit der Einsatzkräfte. Im Fachbeirat sollen die Ergebnisse einvernehmlich getroffen werden. Wobei jedoch nur von Seiten des Sozialministeriums Weisungsbefugnis besteht. Im Fachbeirat werden Probleme bei der Umsetzung der rettungsdienstlichen Vorgaben und der Regelungen im Fachplan Luftrettung geklärt.

Zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung werden die Leistungserbringer durch das Regierungspräsidium Gießen zur Durchführung der Luftrettung beauftragt. Hierbei ist in Primär- und Sekundärrettungsmittel zu unterscheiden. Die Primärversorgung umfasst die schnelle Heranführung des Notarztes und des med. Equipments zum Einsatzort, die notärztliche Erstversorgung und Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten sowie ggf. den raschen Transport in die nächst geeignete Klinik. Die Sekundärversorgung beinhaltet den intensivpflichtigen Verlegungstransport bereits erstversorgter oder operierter Patienten von einer Klinik in eine für die weitere Behandlung oder Diagnostik geeigneter Behandlungseinrichtung. Die Primärversorgung obliegt in Hessen den drei Rettungshubschraubern (RTH) Frankfurt, Fulda und Kassel. Daneben werden im Bedarfsfall auch die angrenzenden RTH der benachbarten Bundesländer eingesetzt (z. B. RTH Siegen im Lahn-Dill-Kreis). Ferner werden von den RTH kurze Verlegungstransporte (Distanz zwischen den Kliniken bis 100 Km sowie Abwesenheit aus der Primärversorgung bis 2,5 Std.) durchgeführt. Für die langen Sekundärtransporte sind drei Intensivtransporthubschrauber (ITH) in Reichelsheim/Wetterau, Mainz und Mannheim sowie ein Intensivtransportflugzeug (ITF) in Reichelsheim/Wetterau beauftragt worden. Diese Rettungsmittel führen Verlegungstransporte durch, die über den Einsatzauftrag bzw. die Ausstattung der RTH hinaus gehen.

Mit der Durchführung der Luftrettung ist auch die Klärung von Grundsatzfragen zu allen Bereichen der Luftrettung in Hessen einschließlich der bereichs- und länderübergreifender Zusammenarbeit verbunden. Hierzu gehört auch die Festlegung von Durchführungs- und Dienstanweisungen. Ein besonderer Focus ist auf den Bereich des Qualitätsmanagements zu lenken. Hierzu soll in Kürze die Verordnung zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst durch das Sozialministerium in Kraft gesetzt werden. Dies wird Auswirkungen auf die Durchführung der Notfallversorgung haben. Als mit der Durchführung der Luftrettung betrauter Rettungsdienstträger wird das Regierungspräsidium den Aufbau eines Qualitätsmanagements bei den Leistungserbringern fördern und überwachen. Hierzu sind einheitliche Vorgaben an die Hygiene, Aus- und Fortbildung, med. Behandlungsalgorithmen sowie zur Ausrüstung und Ausstattung zu machen. Für die med. Fragen ist ein Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) zu installieren. Durch luftfahrtrechtliche Vorgaben sind die Leistungserbringer verpflichtet ein fliegerisches Qualitätsmanagement (JAR-OPS 3) zu betreiben. Eine enge Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsbehörden wird erforderlich werden. Hinsichtlich der Landeplätze ist eine Zusammenarbeit mit den kommunalen Rettungsdienstträgern und den Krankenhausbetreibern sowie den Leistungserbringern angedacht. Ebenso ist die Mitarbeit in länder- bzw. bundesweiten Gremien (Landesbeirat Rettungsdienst, Arbeitskreis Notfall- und Rettungsmedizin e.V., AG Personalkosten, AG Dienstanweisung Sekundäreinsätze, AG Hygieneplan, Fachsymposien ADAC-Luftrettung GmbH, DRF etc.) gefragt.

Aus der Planung und Durchführung ergeben sich Aufsichtspflichten. Insbesondere ist darüber zu wachen, ob die Leistungserbringer die Vorgaben und Auflagen aus Gesetz, Verordnungen, Fachplänen und Beauftragungen einhalten. Das schließt auch Betriebsprüfungen ein. Daneben sind im Rahmen des Beschwerdemanagements Vorfallsanzeigen zu klären und ggf. Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel bzw. zur Einhaltung der Vorgaben und Auflagen einzuleiten. Die Erkenntnisse aus den Aufsichtstätigkeiten fließen bei der Fortschreibung des Fachplans Luftrettung, beim Qualitätsmanagement und bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer ein. In der Konsequenz kann dies zur Erteilung weiterer Auflagen oder des Widerrufs der Beauftragung führen.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Verwaltung und Finanzierung der RTH-Stationen Frankfurt und Kassel. Dem Land Hessen wurden vom Bund zwei Zivilschutz-Hubschrauber des BPOLFLS Mitte (Fliegerstaffel Mitte Fuldatal) überlassen, die in Frankfurt und Kassel eingesetzt werden. Die erforderlichen Beschaffungs- und Sanierungsmaßnahmen der RTH-Stationen sind mit dem Regierungspräsidium abzustimmen. Weiterhin gehören zur Finanzierung die Budgetverhandlungen und -vereinbarungen mit den Krankenkassen. Hierzu sind im Vorfeld die Budgetansätze mit den Leistungserbringern (BPOLFLS Mitte, Hilfsorganisationen, Krankenhäuser) zu klären. Dies bedarf umfangreicherer Abstimmungen und Kalkulationen, die eine ausführliche Erfassung der Leistungsdaten und Kosten zur Grundlage haben. Die jährliche Budgetsumme beider RTH-Stationen liegt bei rund 2 Millionen Euro. Im Nachgang zur Budgetvereinbarung erfolgen die Abrechnungen mit den Leistungserbringern. Auch die Bearbeitung der durch den Flugbetrieb der beiden Stationen entstandenen Haftpflichtschäden obliegt dem Regierungspräsidium.

Ein umfangreiches Arbeitsfeld ist die Abrechnung der jährlich rund 2.500 Einsätze der Stationen Frankfurt und Kassel mit einem Volumen von rund 2,5 Millionen Euro. Zeitaufwendig und problematisch stellt sich die Ermittlung der zuständigen Kostenträger in einer Vielzahl von Fällen dar. Neben der Rechnungslegung erfolgt auch die Administration der Abrechnungssoftware im Regierungspräsidium. An der Weiterentwicklung der Software ist das Regierungspräsidium in erheblichen Umfang eingebunden. Zur Einsatzabrechnung gehören auch die Beitreibung und Forderungsüberwachung. Dies schließt Niederschlagungen, Stundungen und Stornierungen mit ein.

 
 
Ansprechpartner und Kontakte im Regierungspräsidium
 
HDezernat 22 - Luftrettung
Herr Ralf Spieß
Tel. 0641/303-2237
Fax 0641/303-2844
 
 
Weitere Infos auf der Homepage des Landes Hessen:
 
Link zum Regierungspräsidium Gießen
 
 
 
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